Volker nahm an der Videokonferenz teil.
Der gesamte Vorstand des BPV war vertreten. Es ging hauptsächlich um die Bedingungen für eine Turnierausrichtung in 2021.
Der kommisarische Sportreferent Michael Eckl fasste diese in einer Mail an die Teilnehmenden wie folgt zusammen:
"1. Corona-Maßnahmen
Der BPV wird den Ausrichtern keine zusätzlichen Vorschriften machen, die
über die gesetzlichen Regelungen hinaus gehen.
Für euch gilt also was die gesetzlichen Regeln bzw. euer Gesundheitsamt
sagen.
Zusätzlich können wir nur Empfehlungen rausgeben (Schnelltest,
Fahrgemeinschaften, Apps...)
2. Catering
Hier gilt das gleiche. Was euer Gesundheitsamt erlaubt ist auch für uns
okay.
3. Anzahl von Ranglistenturnieren
In den Ranglistenkriterien unter Allgemeines, e) gibt es die Regel, dass
jeder ausrichtende Verein pro Jahr nur zwei ranglistenpflichtige
Turniere veranstalten darf und diese an zwei aufeinanderfolgenden Tagen
stattfinden müssen.
Diese Regel werden wir für 2021 aufweichen. Ihr dürft zwei
Ranglistenturniere veranstalten, egal an welchen Terminen. Sollte es zu
Terminkollisionen kommen hat ein Verein mit nur einem Turnier aber
Vorrang.
4. Turniere mit beschränkter Teilnehmerzahl
Auch solche Turniere können grundsätzlich als Ranglistenturniere
gewertet werden. Allerdings müsst ihr eine faire Vergabe der Startplätze
vornehmen. Vielleicht werden wir auch noch eine Regelung schaffen, dass
jemand der keinen Startplatz bekommen hat ein Vorrecht für das nächste
Turnier bekommt
5. Nichtspielender Schiedsrichter
Die Regelung bleibt bestehen. Eine Wertung für die Rangliste gibts nur
mit nichtspielendem Schiedsrichter."