Sprechstunde des BPV als Videokonferenz am 27.04.21

Volker nahm an der Videokonferenz teil.

Der gesamte Vorstand des BPV war vertreten. Es ging hauptsächlich um die Bedingungen für eine Turnierausrichtung in 2021.

Der kommisarische Sportreferent Michael Eckl fasste diese in einer Mail an die Teilnehmenden wie folgt zusammen:

"1. Corona-Maßnahmen 
Der BPV wird den Ausrichtern keine zusätzlichen Vorschriften machen, die 
über die gesetzlichen Regelungen hinaus gehen. 
Für euch gilt also was die gesetzlichen Regeln bzw. euer Gesundheitsamt 
sagen. 
Zusätzlich können wir nur Empfehlungen rausgeben (Schnelltest, 
Fahrgemeinschaften, Apps...) 

2. Catering 
Hier gilt das gleiche. Was euer Gesundheitsamt erlaubt ist auch für uns 
okay. 

3. Anzahl von Ranglistenturnieren 
In den Ranglistenkriterien unter Allgemeines, e) gibt es die Regel, dass 
jeder ausrichtende Verein pro Jahr nur zwei ranglistenpflichtige 
Turniere veranstalten darf und diese an zwei aufeinanderfolgenden Tagen 
stattfinden müssen. 
Diese Regel werden wir für 2021 aufweichen. Ihr dürft zwei 
Ranglistenturniere veranstalten, egal an welchen Terminen. Sollte es zu 
Terminkollisionen kommen hat ein Verein mit nur einem Turnier aber 
Vorrang. 

4. Turniere mit beschränkter Teilnehmerzahl 
Auch solche Turniere können grundsätzlich als Ranglistenturniere 
gewertet werden. Allerdings müsst ihr eine faire Vergabe der Startplätze 
vornehmen. Vielleicht werden wir auch noch eine Regelung schaffen, dass 
jemand der keinen Startplatz bekommen hat ein Vorrecht für das nächste 
Turnier bekommt 

5. Nichtspielender Schiedsrichter 
Die Regelung bleibt bestehen. Eine Wertung für die Rangliste gibts nur 
mit nichtspielendem Schiedsrichter."

 

 

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